B-Voll, L17, Übungsfahrt?
B - Vollausbildung (du fährst alle Pflichtfahrstunden in der Fahrschule)
B - L17 (du fährst zu deinen Pflichtfahrstunden in der Fahrschule zusätzlich 3000 km mit deinen Beigleitern im Privatfahrzeug
B - Übungsfahrt (du fährst zu deinen Pflichtfahrstunden in der Fahrschule zusätzlich 1000 km mit deinen Beigleitern im Privatfahrzeug)
L17, Übungsfahrt oder Vollausbildung
3 Ausbildungswege - du hast die Wahl.
Für alle 3 Modelle gilt als Grundlage der Theoriekurs. Dieser setzt sich aus 20 UE Modul Grundwissen (GW) sowie 12 UE Klassenspezifischen Modul B zusammen.
In der Vollausbildung sind 18 UE Praxis zu absolvieren. Beginn frühestens mit 17 1/2 Jahren - Führerscheinerhalt frühestens mit 18 Jahren.
Die Übungsfahrt kannst du mit 17 1/2 Jahren beginnen. Erst musst du 6 UE Praxis, 1 UE Theoretische Einweisung sowie die Mindestschulung Theorie absolvieren, um von der Behörde den Bescheid zu erhalten, dass deine Begleiter mit dir im öffentlichen Straßenraum fahren dürfen.
Mit der L17- Ausbidung kannst du mit 15 1/2 Jahren beginnen. Erst musst du 12 UE Praxis, 1 UE Theoretische Einweisung sowie den gesamten Theoriekurs absolvieren, um von der Behörde den Bescheid zu erhalten, dass deine Begleiter mit dir im öffentlichen Straßenraum fahren dürfen.